Unabdingbar für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist es, dass Verträge und Problemstellungen unter Berücksichtigung sowohl rechtlicher, steuerlicher als auch wirtschaftlicher Aspekte entworfen, gelöst bzw. vermieden werden. An dieser Schnittstelle zwischen Recht und Betriebswirtschaft setzt der Studiengang an, welcher den Studierenden interdisziplinäre Kompetenzen vermittelt. Die Absolventen können nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Implikationen von Sachverhalten und Problemen einschätzen und auf dieser Basis ganzheitliche, maßgeschneiderte Lösungen, vor allem im Vertrags-, Arbeits-, Handels- und Gesellschafts- sowie Steuer- und Insolvenzrecht, entwickeln. Die Studierenden werden für verantwortungsvolle rechtsgestaltende und -beratende Tätigkeiten in Unternehmen, Verbänden und Organisationen qualifiziert. So wird im Grundstudium auf der Ausbildung mit Steuerecht I + II aufgebaut. Dieses Wissen kann dann im anschließenden Schwerpunkt Steuern und Rechnungslegung vertieft werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, eine steuerrechtlich ausgerichtete Bachelorarbeit in Kooperation mit der Kanzlei anzufertigen. Der Abschluss Bachelor of Laws bietet den idealen Einstieg in die weitere Steuerberaterausbildung. Der internationalen Ausrichtung der deutschen Wirtschaft wird durch die integrierte mögliche Ableistung eines Semesters an einer ausländischen Hochschule Rechnung getragen. Zudem besteht die Möglichkeit, ein weiteres Praktikumssemester und damit insgesamt 1 Jahr ohne Zeitverlust und unter Anrechnung aller Prüfungsleistungen im Ausland zu verbringen. Die Teilnehmer starten im ersten Jahr mit der Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten in einer der beteiligten Steuerkanzleien und mit Unterricht an der Berufsschule. Am Ende des ersten Jahres wird die von der Steuerberaterkammer Nürnberg gestellte Zwischenprüfung abgelegt. Danach beginnt das reguläre 7-semestrige Studium an der Hochschule. In den Semesterferien und während des Praxissemesters setzen die Teilnehmer die Ausbildung im Betrieb fort. Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erfolgt in enger Abstimmung mit den Staatlichen Berufsschulen in Nürnberg und Hof. Das zweite Halbjahr des dritten Jahres (4. Semester) endet mit der Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten. In den folgenden 3 Semestern wählt der Studierende seine Studienschwerpunkte. Er arbeitet in den Semesterferien und ggf. während des Studiums gezielt in der Kanzlei. Diese Zeit sollte auch zur Vorbereitung einer kanzleispezifischen Bachelorarbeit genutzt werden. Für diese Zeit nach abgeschlossener Berufsausbildung wird das Entgelt individuell zwischen Kanzlei und Studierendem vereinbart.
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