Verlängerung der Corona-Regelungen im bayerischen Hochschulgesetz

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Der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler kündigt eine Verlängerung der Regelungen vom Corona-Sommersemester 2020 im Bayerischen Hochschulgesetz an. Studierende im Freistaat müssen sich auch im Wintersemester 2020/21 keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug machen.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz angekündigt, die das Wissenschaftsministerium für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt hatte. Eine entsprechende Gesetzesvorlage werde sein Ministerium in Kürze in den Landtag einbringen.

Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wurde den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet.

Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.

Die komplette News mit allen Regelungen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst