Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz angekündigt, die das Wissenschaftsministerium für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt hatte. Eine entsprechende Gesetzesvorlage werde sein Ministerium in Kürze in den Landtag einbringen.
Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wurde den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet.
Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.