In die Verträge gingen Erfahrungen der Koordinatoren und der Geschäftsstelle im Austausch mit Praxispartnern und Studierenden ein. Änderungen im Hinblick auf Vertragsverkürzungen oder Vertragsverlängerung sind nun klarer geregelt. Die Pflichten der Vertragspartner wurden ausführlicher dargestellt.
Auch das Vertragsende wurde neu gefasst. Die Verträge enden jetzt nicht mehr zu einem festen Zeitpunkt, sondern mit dem Erhalt sämtlicher Noten. Anlass für diese Änderungen war der Umstand, dass manche dual Studierende ihr Studium früher abschließen. Auch Themen wie Urlaub und Mindestlohn sind klarer gefasst und im Anhang des Vertrages ausführlich erläutert. Auch das Thema weitere Erwerbstätigkeit wurde neu geregelt. Sofern das Arbeitsentgelt eines dual Studierenden auskömmlich ist (hier haben wir als Maßstab den aktuellen BAföG Höchstsatz genommen) sollen keine weiteren Tätigkeiten aufgenommen werden. Unbenommen davon bleiben natürlich ehrenamtliche Tätigkeiten.
Im Vertrag zum Verbundstudium kommt jetzt das Prinzip deutlicher zum Ausdruck, dass der geschlossene Ausbildungsvertrag durch den Bildungsvertrag ergänzt wird. Der Bildungsvertrag regelt dabei alles, was im Ausbildungsvertrag nach dem BBiG nicht geregelt ist.
Alle Musterverträge dienen als erste Orientierungshilfe und können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Die Vorlagen sind so gestaltet, dass man sie individuell ausfüllen und anpassen kann.