Abschlussprüfungen der Kammern:
- Alle Abschlussprüfungen bei der IHK bis einschließlich 24. April werden verschoben.
Nähere Infos und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage der IHK München - Alle Abschlussprüfungen bei der HWK bis einschließlich 19. April werden verschoben.
Nähere Infos und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage der HWK München
Unterrichtsausfall an den Berufsschulen:
Da die Berufsschule ausfällt, müssen Berufsschüler*innen mit ihrem Unternehmen Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob sie während der ausfallenden Berufsschultage zur Arbeit kommen müssen.
Die Betriebe werden jedoch von den Schulleitungen dazu angehalten, den Schüler*innen Lernzeiten einzuräumen für digital zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien.
Grundsätzlich gilt: Verbundstudierende müssen nicht zwangsläufig die Berufsschule besuchen. (Fach-) Abiturient*innen sind berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig.
Nähere Infos dazu finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Anspruch auf Kurzarbeitergeld für dual Studierende:
- Dual Studierende im Verbundstudium-Modell mit einem Ausbildungsvertrag werden behandelt wie Auszubildende. Die ersten 6 Wochen müssen vom Unternehmen weiter voll bezahlt werden. Erst dann greift die Kurzarbeiterregelung. Dual Studierende sind sozialversicherungspflichtig und erwirken damit einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Bei dual Studierenden im Studium mit vertiefter Praxis muss der Einzelfall geklärt werden und Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten werden.